ZenOS // Erste Schritte & Anlieferbedingungen (Standort: Polen)
Standort Stettin
Die nachfolgenden Anlieferrichtlinien gelten für alle Anlieferungen am Standort in Stettin. Sie gelten, unabhängig von der Art der gelieferten Waren, entsprechend auch für Verpackungs- oder Marketingmaterial.
1. Anlage PO im ZenOS
Jede Warenanlieferung muss spätestens 48 Stunden vor dem geplanten Anliefertermin vollständig im ZenOS als Wareneingang / PO angelegt sein. Enthält der Wareneingang neue Artikel, die erstmalig angeliefert werden, müssen die Artikelstammdaten im Shopsystem und in Alaiko vollständig angelegt sein. Die zwingend erforderlichen Informationen ergeben sich aus den Pflichtfeldern der entsprechenden Masken im ZenOS.
2. Warenanlieferungen und Avisierung
Die Warenanlieferung hat verzollt und versteuert zu erfolgen, d. h. mit dem Status „freier Verkehr innerhalb der EU“. Bei Nichteinhaltung des vereinbarten Zollstatus behält sich Zenfulfillment die Annahmeverweigerung der Ware vor. Weiterhin kann die Annahme von Sendungen verweigert werden, wenn erkennbare Mängel vorliegen. Die Annahme von Waren, die durch Paketdienstleister zugestellt werden, wird nur quittiert, wenn keinerlei äußerlich sichtbare Mängel vorliegen. Bei Anlieferungen über DHL erfolgt die Zustellung ab Paketzentrum („vereinfachte Firmenzustellung“), sodass keine Kontrolle auf sichtbare Mängel bei Übergang erfolgen kann. Zenfulfillment stellt sicher, dass eine Prüfung auf Beschädigung schnellstmöglich durchgeführt wird.
Anlieferung per Spedition
- Avisierung vorab über GoRamp notwendig: GoRamp Avisierung
- 1. Wähle das Warehouse "Zenfulfillment SZC" aus
- 2. Wähle den korrekten Transport-Typ (Transport type)
- 3. Wähle den korrekten Fracht-Typ (Load type)
- Inbound30min – Standard Inbound Zeitfenster für LKW Anlieferung mit Hebebühne
- Outbound30min – Standard Outbound Zeitfenster (Sendungen, welche Ware vom Lager abtransportieren)
- Inbound1h – Standard Tautliner (Planenfahrzeug) Inbound Zeitfenster
- IBContainer – 2 Stunden Entladezeit für Überseecontainer
- 4. Dir werden nun verfügbare Zeitfenster angezeigt (frühestens 24 Stunden Abstand)
- 5. Wähle dein bevorzugtes Zeitfenster aus und trage anschließend alle notwendigen Daten ein.
- WICHTIG: Unter "Order Number" trägst du die ZF-Nummer deiner Warenlieferung ein. Sofern du noch keine Warenlieferung in deinem Zenfulfillment Account erstellt hast, hole dies bitte nach (Mehr Informationen weiter unten unter "Erstellung der Warenlieferung in deinem Zenfulfillment Account")
- Du hast zusätzlich die Möglichkeit weitere Unterlagen und Frachtpapiere zu hinterlegen (optional)
- 7. Drücke nach vollständiger Angabe aller Daten auf den Button "Save" —> Hiermit hast du die Avisierung erfolgreich abgeschlossen ✅
- Gebühren für manuelle Bearbeitung » Berechnung nach Aufwand
- Eine Anlieferung ohne rampenfähiges Fahrzeug kann nur in Ausnahmefällen und erst nach Rücksprache mit Zenfulfillment erfolgen. Bei nicht angemeldeten nicht rampenfähigen Fahrzeugen behalten wir uns eine Annahmeverweigerungsmöglichkeit vor.
- Bei Anlieferung auf Einweg- oder übergroßen Paletten
- Anlieferungen auf Palette ohne vorherige Avisierung (E-Mail oben) werden mit 75€ Strafgebühr zusätzlich zu den regulären Wareneingangspreisen berechnet
3. Lieferanschrift und Annahmezeiten
Anlieferadresse Logistikdienstleister (LDL):
Zenfulfillment GmbH / FIEGE E-com West Sp. z o.o
c/o ZFxxxxxxxxx (Referenz Warenanlieferung)
Gate 52-54
Ul. Magazynowa 8
PL-72-100 Łozienica
Die Warenannahme erfolgt werktags von: Montag bis Freitag 8:00 – 13:00 Uhr
4. Frachtbrief & Lieferschein
Jede Warensendung muss einen Lieferschein enthalten. Der Lieferschein muss mindestens folgende Daten enthalten:
● Empfänger
● Lieferanschrift
● Lieferant
● Liefertermin
● Zenfulfillment Bestellnummer (ersichtlich aus der ZenOS-PO)
● ZF Nummer
● Anzahl Packstücke: Kartons,- Kolli- und Palettenanzahl
● Artikelnummer / SKU
● EAN
● Artikelbezeichnung
● Liefermenge (Stück) je Position
● Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) und Charge je Artikelposition (sofern zutreffend)
● Gesamtmenge (Stück)
Bei Anlieferung durch eine Spedition ist der Lieferschein durch den Fahrer zu übergeben zusätzlich ist der Lieferschein außen an der Palette in einer Lieferscheintasche anzubringen. Wird eine Sendung durch einen Paketdienstleister in mehreren Packstücken zugestellt, so muss jedes einzelne Paket einen Teillieferschein oder eine Packstück-Inhaltsliste beinhalten. Diese Unterlagen sind außen gut sichtbar am Paket anzubringen. Zusätzlich müssen alle Pakete ebenfalls mit einer von außen gut sichtbaren Kennzeichnung versehen sein, die die Gesamtanzahl der Pakete sowie die Nummerierung des einzelnen Pakets enthält: „Packstück x von y“.
Fehlt bei Anlieferung der Frachtbrief und/oder der Lieferschein, so kann von Zenfulfillment eine Mängelrüge erstellt werden. Bei fehlendem Lieferschein ist der Lieferant verpflichtet, unverzüglich einen Ersatzlieferschein per E-Mail an Zenfulfillment zu senden.
5. Palettenanlieferung
Paletten/Ladungsträger dürfen eine Gesamthöhe von max. 1800 mm (inkl. Palette) nicht überschreiten. Bei Überschreitung der maximalen Packhöhe, die nur in Ausnahmefällen akzeptiert wird, muss der Lieferant Zenfulfillment bei Avisierung, wie oben beschrieben, über die Überschreitung informieren. Das Gesamtgewicht je Palette darf max. 850 kg betragen. Weiterhin müssen alle Paletten in Länge und Breite den „CCG2 Normen“ entsprechen und dürfen nicht darüber hinaus gepackt werden. Die oben genannte maximale Gesamthöhe der Paletten bleibt zu beachten.
Die einzelnen Paletten müssen wie folgt gekennzeichnet sein:
● Artikelbezeichnung
● Artikelnummer
● Anzahl Umkartons auf Palette
● Anzahl an Paletten (Palette x von y)
● Bei Mischpaletten: Kennzeichnung mit „Mischpalette“
Sämtliche Kartonagen, die auf Paletten gestapelt werden, müssen so beschaffen sein, dass sie für eine Stapelung ausgelegt sind und beispielsweise die unteren Kartonagen nicht zerdrückt werden. Paletten müssen eingeschweißt oder mit einem Deckbrett verschnürt werden. Paletten/Ladungsträger, die bei Anlieferung nicht den oben aufgeführten Kriterien entsprechen, müssen mit dem notwendigen Sonderaufwand (siehe Abschnitt 9 Fehlerkosten) behandelt werden. Sofern es sich nicht um Einweg-, Bruch- oder Sonderpaletten handelt, erfolgt die Rückgabe der angelieferten Europaletten im Austausch. Bei einer Anlieferung von Einwegpaletten werden die entstehenden Entsorgungskosten entsprechend weiterberechnet.
6. Kennzeichnung von Kartons und Artikeln
Bei allen Anlieferungen sind die von Zenfulfillment bei der PO-Anlage zur Verfügung gestellten Box-Label zwingend zu verwenden. Details zu den Box-Labels sind im Helpcenter zu finden. Der Absender muss die Ware so verpacken, dass sie vor sämtlichen vorhersehbaren Ereignissen und Beschädigung geschützt ist und auch dem Frachtführer kein Schaden entsteht. Vorhersehbare Ereignisse sind Nässe-, Kälte- und Wärmeeinwirkung, Umladung und Diebstahl. Die Kartonagen müssen mit einem Klebeband so verschlossen werden, dass Manipulationen ausgeschlossen werden können. Das Adresslabel darf nicht überklebt werden.
Eine Maximalgröße von 600x400x400mm sollte nicht überschritten werden. Sollten größere Kartonagen geliefert werden, muss ggf. mit Umpackaufwand gerechnet werden. Die eindeutige Kennzeichnung von Mischkartons ist notwendig. Werden Waren in Kartonagen geliefert, so sind diese gleichmäßig zu packen. Bei unterschiedlichen Mengen in Umkartons muss dies auf der Palette und den Umkartons deutlich gekennzeichnet sein.
Jeder Umkarton muss mindestens wie folgt gekennzeichnet sein:
● Artikelnummer / SKU
● Artikelbezeichnung
● Inhaltsmenge des Artikels
● MHD und Charge - sofern zutreffend
● Sofern möglich EAN als Barcode auf dem Umkarton
● Bei Mischkartons mit der Kennzeichnung “Mischkarton” bzw. “mixed”
Jeder Einzelartikel muss mindestens wie folgt gekennzeichnet:
● Jeder Einzelartikel muss mit einem eindeutigen, scanbaren Barcode angeliefert werden
● Alle Artikel müssen mit einer eineindeutigen Artikelnummer gekennzeichnet sein. Diese ist als Barcode in Code 39 oder Code 128 auf dem Einzelartikel anzubringen. Grundsätzlich können sowohl GTIN, EAN als auch Amazon FNSKU verwendet werden, solange diese eineindeutig sind
● Auf jedem Einzelartikel sind MHD und Charge eindeutig identifizierbar und scanbar (EAN128) anzugeben (sofern zutreffend)
● Sofern möglich ist jeder Einzelartikel versandfähig verpackt anzuliefern
Sollten Einzelartikel nicht mit einem eindeutigen, scanbaren Barcode angeliefert werden, wird der Barcode durch Zenfulfillment kostenpflichtig angebracht.
Änderungen des Barcodes sind Zenfulfillment zeitnah und schriftlich mitzuteilen bzw. im ZenOS zu ändern, zwingend aber vor der Anlieferung. Sollte dies nicht geschehen, werden alle Artikel zu den vertraglich vereinbarten Konditionen umetikettiert werden. Mögliche Zusatzaufwände werden nach Abschnitt 9 Fehlerkosten in Rechnung gestellt.
Artikel dürfen innerhalb der Verpackung und auf dem Ladungsträger nicht beweglich sein. Verpackungen und einzelne Artikel müssen in jede Richtung rutschsicher mit dem Ladungsträger verbunden sein. Beim Verzurren sind die Artikel vor Beschädigungen durch das Zurrband zu schützen.
7. Anlieferung von Seefracht-Containern
Für die Anlieferung von Seefracht-Containern gelten folgende zusätzliche Regelungen:
● Verlängerte Vorankündigung: die Anlieferung muss mindestens 10 Tage im Voraus angekündigt
werden.
● Verlängerte Bearbeitungszeit: bei lose beladenen Seefracht-Containern verlängert sich die Zeit bis zur Einlagerung um einen Arbeitstag
● Es muss eine Standzeit von mindestens 3 Stunden für die Entladung garantiert sein. Bei
Nichteinhaltung des gebuchten Zeitfensters kann keine Entladung garantiert werden. Des Weiteren gelten die Regelungen für allgemeine Anlieferungen und Palettenanlieferungen im Besonderen.
8. Prüfung der Sendung
Der LDL nimmt die Sendungen unter Vorbehalt an und quittiert dazu dem Frachtführer ausschließlich die Anzahl der angelieferten Packstücke (Kolli, Paletten, etc.). Äußere Beschädigungen lässt sich der LDL vom Transportführer auf dem Frachtbrief abzeichnen. Die Mengen- und Artikelkontrolle erfolgt später anhand des Lieferscheins. Schäden, die nach Anlieferung entdeckt werden, werden taggleich gemeldet.
9. Haftung / Fehlerkosten
Im Falle der Nichteinhaltung der genannten Anlieferbedingungen behalten wir uns vor, den dadurch verursachten Mehraufwand/Folgekosten in Rechnung zu stellen. Pro Personenstunde (zusätzlichem Mitarbeiter/Stunde) setzen wir hierfür den vertraglich vereinbarten Stundensatz an. Der abzurechnende Mindestaufwand liegt bei einer vollen Stunde.
Gleichzeitig behalten wir uns vor, pro klärungsbedürftiger Anlieferung eine Bearbeitungsgebühr von EUR 50,00 zu erheben.
Sämtliche Entgelte verstehen sich als Nettoentgelte, exklusive sämtlicher gesetzlich geschuldeter Abgaben und Steuern, wie insbesondere die Umsatzsteuer.